In Folge 2 erklären wir zunächst, was es mit Art. 103 Abs. 2 GG auf sich hat. Danach widmen wir uns Herrn M und dem schlimmen Verdacht, was eine Verdachtsberichterstattung ist und wie ein Ermittlungsverfahren abläuft.
Zuletzt folgt der Strafrechtsmove der Folge mit dem Titel „Wenn die Knastliebe ruft“.